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Neubaustrecke Köstendorf – Salzburg

ÖBB: UVP-Bescheid zu Neubaustrecke Köstendorf – Salzburg liegt nun vor

(Salzburg, 04.11.2025) – 21,5 Kilometer durch den Flachgau, 16,2 Kilometer davon in zwei einröhrigen Tunneln: Damit wird die Neubaustrecke zwischen Köstendorf und Salzburg künftig die Voraussetzungen für einen leistungsfähigeren Nahverkehr, kürzere Fahrzeiten im Fernverkehr und mehr Kapazitäten im Güterverkehr schaffen. Nach umfangreichen Planungen, der Einreichung zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Dezember 2023 und der UVP-Verhandlung im Jänner 2025 ist dieser wichtige Meilenstein nun geschafft.

Die weiteren Schritte
Damit kann im nächsten Schritt die detaillierte Ausschreibungs- und Ausführungsplanung starten. Parallel geht auch die Grundeinlöse weiter. Das heißt, die ÖBB-Infrastruktur AG erwirbt auf Basis von Bewertungen durch Sachverständige jene Flächen, die für den Bau und Betrieb der neuen Bahnstrecke notwendig sind. Gleichzeitig läuft auch das naturschutzrechtliche Verfahren beim Land Salzburg.

Das Vorhaben läuft nun weiter. Parallel werden wie bei allen Projekten in Österreich sämtliche Projektbestandteile betrachtet, um Einsparungen zu erreichen. Aus heutiger Sicht ist ein Baubeginn Ende dieses Jahrzehntes möglich.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Im Rahmen einer UVP werden mögliche Auswirkungen eines Projekts vor der Umsetzung geprüft. So können nachteilige Auswirkungen von vornherein reduziert werden. Geprüft wird durch die zuständige Behörde bzw. durch unabhängige Sachverständige, die von der Behörde bestellt werden. Bei der Prüfung müssen wissenschaftlich anerkannte Bewertungsmethoden angewendet werden. Beurteilt wird, wie sich ein geplantes Projekt auf die folgenden Schutzgüter auswirkt:

– Menschen und die biologische Vielfalt einschließlich Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,
– Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima,
– Landschaft
– Sach- und Kulturgüter

Für die UVP wird vom Projektwerber eine Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) erstellt. Darin werden sämtliche Auswirkungen des Vorhabens beschrieben und bewertet. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Minimierung ungünstiger Auswirkungen definiert. Im Rahmen der öffentlichen Auflage können alle Bürger:innen Einsicht in die Projektunterlagen nehmen. Zudem besteht die Möglichkeit, eine schriftliche
Stellungnahme an die zuständige UVP-Behörde abzugeben. Außerdem können Bürger:innen an der Erörterung und der mündlichen Verhandlung teilnehmen.

Schließlich entscheidet die Behörde über den Genehmigungsantrag und erlässt allenfalls einen Bescheid zur Genehmigung des Vorhabens auch hinsichtlich der mit anzuwendenden Materiengesetze (z.B. Eisenbahnrecht).

Quelle: presse-oebb.at
Foto: © ÖBB / EQVis

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